Gemeinsam umsichtig: Corona-Lockerungen im Einzelhandel
Am 03.04.2022 ist die neue Coronaverordnung in Kraft getreten.
Die Maskenpflicht im Einzelhandel ist aufgehoben. Wirbitten Sie dennoch darum– auf freiwilliger Basis zum Schutze aller –weiterhin Masken zu tragen und den Abstand zu wahren.
Zudem ist bereits Mitte März die 2G- und 3G-Regelung für den Einzelhandel entfallen. Sie können bei uns eintreten, ohne Nachweise vorlegen zu müssen.
Bitte achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen.