Gemeinsam umsichtig: Corona-Lockerungen im Einzelhandel

Am 03.04.2022 ist die neue Coronaverordnung in Kraft getreten. 

Die Maskenpflicht im Einzelhandel ist aufgehoben. Wir bitten Sie dennoch darum – auf freiwilliger Basis zum Schutze aller – weiterhin Masken zu tragen und den Abstand zu wahren.

Zudem ist bereits Mitte März die 2G- und 3G-Regelung für den Einzelhandel entfallenSie können bei uns eintreten, ohne Nachweise vorlegen zu müssen.

Bitte achten Sie weiterhin auf sich und Ihre Mitmenschen.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund! 

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