Die Förderung berechtigter Fahrzeuge, welche sich auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden, erfolgt grundsätzlich hälftig durch Bund und Automobilhersteller. Im Rahmen der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Anteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge.
Eine Beantragung des Bundesanteils ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung und ausschließlich über das vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular erfolgen.
Antragsberechtigt sind bis 31.08.2023 Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen. Die antragstellende Person muss sowohl Fahrzeughalter als auch Käufer bzw. Leasingnehmer sein.